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Einspeisevergütung 2024: Das ändert sich

Einspeisevergütung 2024: Das ändert sich

Der Energiebereich in Deutschland entwickelt sich stetig weiter, vor allem in Bezug auf erneuerbare Energien wie Photovoltaik. Die Vergütung für den eingespeisten PV-Strom und damit zusammenhängende Regelungen sind hierbei sehr wichtig. Dieser Text gibt einen umfassenden Überblick über aktuelle Fakten zur Einspeisevergütung 2024 und beschreibt die Entwicklungen im Bereich der Photovoltaik. Außerdem werden steuerliche Aspekte und alternative Vergütungsmechanismen aufgezeigt.

Kurz & knapp: Einspeisevergütung 2024

  • Der Strom, der von Solaranlagen produziert wird und nicht benötigt wird, fließt automatisch ins öffentliche Netz und wird entsprechend der geltenden Einspeisevergütung bezahlt.
  • Die momentane Vergütung für eingespeisten Strom beträgt 8,2 Cent pro kWh (bei Teileinspeisung).
  • Ab Februar 2024 wird die Vergütung für die Einspeisung von Strom alle sechs Monate um 1 Prozent verringert. Ab dem 1. Februar 2024 beläuft sich der neue Vergütungssatz auf 8,1 Cent pro Kilowattstunde.
  • Die Vergütung für den Strom, der in das Netz eingespeist wird, hängt von der Größe und Leistung der Photovoltaikanlage ab. Die Höhe der Vergütung variiert entsprechend. Es gibt drei Kategorien: Anlagen über 10 kWp, über 40 kWp und über 100 kWp.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist eine Entschädigung für Besitzer von erneuerbaren Energieanlagen wie Photovoltaik- oder Windkraftanlagen. Sie ist gesetzlich festgelegt, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern und Investitionen zu unterstützen. Die Vergütung gilt für eine bestimmte Zeitdauer.

Die Einspeisevergütung wird regelmäßig reduziert, um die Kosteneinsparungen und die Entwicklung von umweltfreundlicher Energie widerzuspiegeln. Diese Änderungen treten alle sechs Monate oder einmal jährlich auf und sind gesetzlich vorgeschrieben. Das nennt man Degression. Diese Vorgehensweise erhält Investitionsanreize und senkt im Laufe der Zeit die Kosten für die Förderung von erneuerbaren Energien.

Wie funktioniert die Einspeisevergütung?

Der Besitzer einer Solaranlage bekommt für 20 Jahre eine bestimmte Vergütung für den eingespeisten PV-Strom, abhängig vom Inbetriebnahmemonat der PV-Anlage. Spätere Senkungen der Vergütung haben keinen Einfluss auf die bereits zugesagte Höhe, die während des gesamten Zeitraums konstant bleibt. Neue Absenkungen betreffen nur neu installierte Anlagen. Der örtliche Netzbetreiber muss den produzierten Strom zu einem staatlich festgelegten Preis kaufen, was für Betreiber finanzielle Sicherheit und Stabilität fördert.

Die Einspeisevergütung für erneuerbare Energien, wie z.B. für Photovoltaikanlagen, wird im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt ist. Wie die Einspeisevergütung in Deutschland umgesetzt wird, erläutern die folgenden Schritte:

EEG-Festlegung

Das EEG legt fest, welche Vergütungen erneuerbare Energiequellen, wie zum Beispiel Photovoltaik, erhalten. Es wird regelmäßig aktualisiert, um Veränderungen in der Branche und fallende Technologiekosten zu berücksichtigen. Investitionen werden durch diese Vergütungen gefördert, um eine nachhaltige Einbindung erneuerbarer Energien in den Energiemix sicherzustellen.

Vergütungssätze

Das EEG legt zudem für jede Technologie und Anlagengröße bestimmte Vergütungssätze fest. Diese Sätze sind garantiert und gelten für eine bestimmte Zeit. Speziell bei Photovoltaikanlagen können die Sätze je nach Größe der Installation variieren. Dieser Ansatz soll Investitionen fördern, die Planungssicherheit gewährleisten und die Vergütung an die spezifischen Gegebenheiten der verschiedenen Technologien und Anlagengrößen anpassen.

Einspeisung ins öffentliche Netz und Abrechnung durch den Netzbetreiber

Der Strom, der aus erneuerbaren Quellen erzeugt wird, wird den Vorgaben entsprechend ins öffentliche Netz eingespeist. Die Netzbetreiber müssen diesen PV-Strom annehmen. Nachdem Strom ins Netz eingespeist wurde, misst der Netzbetreiber genau die Menge und vergütet den Anlagenbetreiber gemäß den vorher festgelegten Tarifen.

Degression

Das EEG setzt eine sinkende Vergütung für die Einspeisung erneuerbarer Energien um. In regelmäßigen Abständen werden die Vergütungssätze abgesenkt. Dies soll die technologischen Fortschritte und die damit verbundenen Kostensenkungen widerspiegeln. Diese Anpassung stellt sicher, dass die Vergütungssätze aktuellen Entwicklungen und Markttrends folgen. Das ermöglicht Innovation und vereinfacht die wirtschaftliche Skalierung von erneuerbaren Energietechnologien.

Wohnhaus mit Solaranlagen auf dem Dach mit Blick auf einen See.

Was hat sich mit der aktuellen EEG-Novelle geändert?

Eine Maßnahme war die Abschaffung der EEG-Umlage und damit eine Senkung der Stromrechnung für die Privathaushalte. Insgesamt werden die Verbraucher dadurch um rund 6,6 Milliarden Euro entlastet. Außerdem wurden weitere Änderungen vorgenommen, um die Einrichtung von Photovoltaikanlagen zu erleichtern. Dazu gehören zum Beispiel die Befreiung von Mehrwert- und Einkommenssteuer sowie eine temporäre Aussetzung der Degression bis Februar 2024. Diese Maßnahmen sollten dazu beitragen, die Attraktivität von Photovoltaik Anlagen zu erhöhen und die Förderung erneuerbarer Energien zu fördern.

Durch die Reform des EEG 2023 ist es Hausbesitzern zudem möglich, zwei Photovoltaik Anlagen auf einem Dach zu installieren. Eine PV-Anlage ist für den Eigenbedarf und die andere wird mit höherer Einspeisevergütung betrieben. Auch die technische Begrenzung, dass höchstens 70 Prozent der Leistung ins öffentliche Netz eingespeist werden dürfen, entfällt für neue Anlagen. Ältere Anlagen mit einer Leistung von 7 bis 25 Kilowatt-Peak (kWp) müssen jedoch weiterhin dieselbe Programmierung verwenden.

Entwicklung der Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung für selbst erzeugten Solarstrom wird nach dem EEG 2000 jährlich um fünf Prozent gesenkt. 2012 führte dies zu geringeren Kosten für Photovoltaikanlagen und einer zunehmenden Beliebtheit von Solarenergie. Die Änderungen im EEG 2013 sowie zwischen 2020 und 2022 führten jedoch zu einem starken Rückgang der Vergütungssätze. Mit dem neuen EEG 2023 wurde die Photovoltaikvergütung erstmals seit längerer Zeit wieder erhöht.

Einspeisevergütung und Rentabilität von Photovoltaikanlagen

In den letzten zehn Jahren wurde die Bezahlung für Strom aus Sonnenenergieanlagen um mehr als 70% reduziert. Im Jahr 2004 bekamen Anlagenbetreiber, welche weniger als 30 kW produzieren konnten, noch 57,4 Cent für jede Kilowattstunde. Trotz des gesunkenen Geldbetrags ist es immer noch empfehlenswert, Solarenergie zu nutzen, da sich die Preise für Solarzellen angepasst haben. Die Bezahlung bleibt für einen Zeitraum von 20 Jahren unverändert und wird nur für neu installierte Anlagen reduziert.

Historischer Kontext und Entwicklung des EEG

Vor der Einführung des EEG gab es schon einige Photovoltaikanlagen. Ab 1991 bekamen die Betreiber von Anlagen für erneuerbare Energien erstmals Geld für den Strom, den sie erzeugten. Jedoch war diese Zahlung so niedrig, dass ein profitabler Betrieb unmöglich war. Das EEG 2000 änderte dies grundlegend.

Das EEG sah vor, dass die Einspeisevergütung jährlich um 5% gesenkt wird. Gleichzeitig sanken die Preise für alle photovoltaischen Komponenten bis zum Jahr 2012 in ähnlicher Weise. Das machte Photovoltaikanlagen seit der Einführung des EEG wirtschaftlich attraktiver.

Zukünftige Entwicklung

Ab 2013 wurde der Bau von neuen Solarenergieanlagen aufgrund der starken Senkung der Einspeisevergütung, die mit dem sogenannten "atmenden Deckel" verbunden ist, deutlich reduziert. Bis 2022 wurde die Vergütungssätze kontinuierlich gesenkt.

Mitte 2022 wurde die Vergütung für die Einspeisung auf 8,2 Cent pro kWh erhöht. Ab Februar 2024 erfolgt eine halbjährliche Reduktion um 1 Prozent.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2024?

Die Einspeisevergütung für den eingespeisten Solarstrom ins öffentliche Netz wird gemäß EEG 2023 ab dem 1. Februar 2024 halbjährlich um 1% gesenkt. Für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kWp erhalten Betreiber derzeit 8,11 Cent pro kWh für Teileinspeisung und 12,9 Cent pro kWh für Volleinspeiser. Ab dem 1. August 2024 werden diese Sätze auf 8,03 Cent bzw. 12,8 Cent pro kWh reduziert und ab dem 1. Februar 2025 auf 7,94 Cent bzw. 12,7 Cent pro kWh. Für Solaranlagen, die vor dem genannten Datum in Betrieb genommen wurden, gelten weiterhin die alten Einspeisevergütungen.

Diese Tabelle zeigt die Einspeisevergütung 2024:

Einspeisevergütung 2024

Was ändert sich 2024 in der Photovoltaik?

Ab 2024 wird eine wichtige Verbesserung für Balkonkraftwerke eingeführt. Die PV-Nennleistung der Einspeisung wird von 600 Watt auf 800 Watt erhöht. Dank dieser Änderung können Modelle in Zukunft mehr Energie in das Stromnetz einspeisen.

Darüber hinaus wird die Anmeldung von Balkonkraftwerken vereinfacht, indem auf die separate Installation eines Stromzählers verzichtet wird. Dadurch sollen bürokratische Hürden abgebaut und die Nutzung von Balkonkraftwerken weiter erleichtert werden.

Ein wichtiger Schritt zur Förderung erneuerbarer Energien findet zudem in Nordrhein-Westfalen statt. Ab 2024 müssen neue Büro- und Betriebsgebäude eine Solaranlage auf dem Dach installieren. Ab 2025 gilt diese Pflicht auch für neue Wohnhäuser. Das Ziel ist eine verstärkte Nutzung von Solarenergie in der Region.

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Häufig gestellte Fragen

Wie viel bekommt man für 1kWh Solarstrom?

Die Einspeisevergütung für jede Solaranlage richtet sich nach Leistung und Nutzung und berücksichtigt das Datum der Inbetriebnahme. Wenn die Photovoltaikanlage vor dem 31. Januar 2024 in Betrieb genommen wird, erhältst du folgende Vergütungssätze: Bei einer Leistung von bis zu 10 kWp beträgt die Einspeisevergütung 8,2 Cent pro kWh, bei einer Leistung von 10 bis 40 kWp sinkt sie auf 7,1 Cent pro kWh. Für eine Leistung von 40 bis 100 kWp erhalten Sie 5,8 Cent pro kWh. Wenn du den gesamten Solarstrom ins Versorgungsnetz einspeist, gelten folgende Vergütungssätze: Für Leistungen bis 10 kWp gibt es 13,0 Cent pro kWh und für Leistungen von 10 bis 100 kWp 10,9 Cent pro kWh.

Warum gibt es die Degression?

Die Degression ist wichtig und regelt die Einspeisevergütung von erneuerbaren Energien. Ihr Hauptziel ist es, sicherzustellen, dass die Förderung dieser Energien für den Staat wirtschaftlich nachhaltig bleibt.

Muss man Steuern auf die Einspeisevergütung zahlen?

Ab dem 01.01.2023 unterliegen der Gewinn einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 30 kWp oder weniger nicht mehr der Einkommenssteuer. Dadurch muss die gezahlte Einspeisevergütung nicht mehr versteuert werden.

Wer zahlt die Einspeisevergütung und wann?

Normalerweise zahlt der Stromnetzbetreiber einen Teil der Einspeisevergütung im Voraus monatlich aus. Einmal jährlich wird der Betrag anhand der produzierten Strommenge angepasst. Die Auszahlung der Einspeisevergütung erfolgt über das Jahr der Installation hinaus bis zu 20 Jahre.

Was passiert nach Ende der Einspeisevergütung?

Nach 20 Jahren wird die Einspeisevergütung beendet. Die Solaranlage kann weiterhin Energie ins Stromnetz einspeisen. Gemäß der EEG-Novelle 2021 muss der Netzbetreiber den produzierten Solarstrom abnehmen und nach dem "Jahresmarktwert Solar" vergüten.

Der Solar-Marktwert pro Jahr wird mithilfe von Daten der Strombörse (EPEX Spot) berechnet. Somit richtet sich die Vergütungssumme nach aktuellen Marktdaten.

Wie wird die Einspeisevergütung finanziert?

Die Einspeisevergütung für Solarstrom wird über das EEG-Konto der Übertragungsnetzbetreiber finanziert. Die Hauptquelle für diese Finanzierung ist der Verkauf des Solarstroms an der Strombörse. Sollte das Konto jedoch ein negatives Guthaben aufweisen, wird der Bund künftig einspringen und das Geld aus dem Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" bereitstellen.

Bis Juli 2022 war die Einspeisevergütung durch die EEG-Umlage finanziert, die auf den Strompreis aufgeschlagen wurde. Ab dem 01.07.2022 wird auf den Eigenverbrauch von Solarstrom keine EEG-Umlage mehr erhoben.

Gibt es Alternativen zur Einspeisevergütung?

Ja, Anlagenbetreiber können ihren erzeugten Solarstrom selbst an der Strombörse verkaufen und dadurch neben der Einspeisevergütung auch die Marktprämie erhalten.

Die Höhe der Prämie auf dem Markt hängt vom Gesamtumsatz aus Stromverkauf und Einspeisung ab. Um die Prämie zu erhalten, muss der Betreiber seinen Solarstrom zu einem durchschnittlichen Marktpreis verkaufen. Wenn der Verkaufspreis überdurchschnittlich hoch ist, kann der Betreiber seine Einnahmen steigern.