Batteriegesetz (BattG)

Informationen zur Verwertungsquote von Industriebatterien

Als Hersteller von Fahrzeug- und Industriebatterien waren wir gemäß § 15 Abs. 3 Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, die Daten zu den im Vorjahr erreichten Verwertungsquoten für Alt-Fahrzeug- und Alt-Industriebatterien bis zum 31. Mai eines jeden Jahres auf unserer Website zu veröffentlichen.

Svea Solar war dem Rücknahmesystem GRS Storage angeschlossen, das von der GRS mbH (Gemeinsames Rücknahmesystem Servicegesellschaft mbH) betrieben wird.

Erreichte Verwertungsquote

Die erreichte Verwertungsquote für Industriebatterien beträgt:

95,3 %

Zudem hatten die Vertreiber von Industriebatterien über deren Rücknahme und Verwertung zu berichten. Als Hersteller konnten Sie dies für Ihre Vertreiber übernehmen, indem Sie eine gemeinsame Dokumentation bei der zuständigen Behörde, dem Umweltbundesamt, vorlegen. GRS Batterien hat diese Pflicht für Sie bisher übernommen und erstellte hierzu die Erfolgskontrolle GRS Storage im Auftrag der Herstellergemeinschaft. 

Hinweis

Ab dem kommenden Jahr erfolgt die Berichterstattung erstmals nach den Anforderungen des Batteriedurchführungsgesetzes (BattDG) durch die zuständige Organisation für Herstellerverantwortung (PRO).