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Was bedeutet das Osterpaket 2022 für (künftige) Besitzer von Photovoltaikanlagen?

Was bedeutet das Osterpaket 2022 für (künftige) Besitzer von Photovoltaikanlagen?

Am 7. Juli 2022 wurden im Deutschen Bundestag mehrere Gesetzesvorlagen zum Ausbau erneuerbaren Energien (bekannt als Osterpaket) verabschiedet. Neben der Windkraft, steht die Solarenergie im Zentrum des Osterpaketes. Was das Osterpaket beinhaltet, welche Maßnahmen die privaten Photovoltaikanlagen betreffen und was das bedeutet, haben wir hier für dich zusammengefasst.

Ziele des Osterpakets

Bei dem Osterpaket handelt es sich um Sofortmaßnahmen, die das Ziel haben bis 2035 die deutsche Stromversorgung vollständig auf erneuerbare Energien umzustellen und das 1,5-Grad-Ziel im Energie- und Klimasektor zu erreichen. Hierfür sollen die Ausbauziele für Windenergie an Land und auf See, sowie für die Solarenergie beachtlich gesteigert werden. So soll die Solarenergie bis 2035 für 215 Gigawatt (GW) verantwortlich sein. Kurz zum Vergleich: 1 Gigawatt sind umgerechnet 1 Milliarde Watt!

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick

Wir haben hier die wichtigsten Änderungen für dich zusammengefasst:

Wegfall der EEG-Umlage

Seit dem 01. Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Den Betrag von 4,43 Cent pro Kilowattstunde brutto müssen die Energieversorgung mit der nächsten Jahresrechnung den Kunden zurückgeben. Der Strompreis sinkt damit nicht sofort und die Energieversorger müssen ihre Kunden auch nicht hierüber informieren.

Einfacher Netzanschluss

„Ein wichtiger Erfolg sind auch die Vereinfachungen bei den Netzanschlüssen für dezentrale PV-Anlagen. Endlich wird angefangen, Prozesse zu digitalisieren und bundesweit zu standardisieren“, kommentiert Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft.

Der Netzanschluss einer Photovoltaikanlagen hat in den letzten Jahren viele vor Herausforderungen gestellt und Hemmnissen der Bürokratie offenbart. Künftig soll der Netzanschluss über ein möglichst einheitlich gestaltetes Webportal des Netzbetreibers erfolgen. Das soll verhindern, dass Installateure, die überregional Photovoltaikanlagen installieren, sich jedes Mal neu in die verschiedenen Anforderungen einlesen müssen.

Vergütungssätze steigen

Eine wichtige Änderung, die alle neu installierten Photovoltaikanlagen betrifft, sind die die Vergütungssätze. Für kleinere Anlagen bis 10 Kilowatt werden die Sätze auf 8,60 Cent pro kWh angehoben. Auch größere Anlagen profitieren von den angepassten Vergütungssätzen. In der Liste haben wir alle neuen Vergütungssätze zusammengefasst:

  1. Bis 10 kWp: 8,60 Cent
  2. Zwischen 10 und 40 kWp: 7,50 Cent
  3. Zwischen 40 und 750 kWp: 6,20 Cent

Differenzierung Eigenverbrauch und Volleinspeisung

Künftig wird unterschieden, ob die Photovoltaikanlage für den Eigenverbrauch gedacht ist oder den erzeugten Strom vollständig ins Stromnetz zurückgibt. So wird eine Volleinspeisung beispielsweise besser gefördert. Außerdem sollen künftig – unter bestimmten Voraussetzungen (wie eine gesonderte Messeinrichtung) – das Betreiben zweier Anlagen (Voll- und Teileinspeisung) möglich sein. Dies wird insbesondere Betrieben der Landwirtschaft zur Gute kommen.

Die hier vorgestellten Maßnahmen verdeutlichen den Fokus und die Bedeutung der künftigen Energiepolitik. Um die Ziele zu erreichen, werden noch weitere Gesetzesänderung und Förderungen folgen müssen. Du interessierst dich für eine Photovoltaikanlage? In unserem Solar Ratgeber erfährst du alles zum Thema!