Steuerermäßigung Photovoltaik - 0 % Mehrwertsteuer ab Januar 2023
28.12.2022Seit dem Krieg in der Ukraine und der Energiekrise boomt der Markt für Photovoltaikanlagen. Immer mehr Menschen möchten ihren eigen und sauberen Strom produzieren und so die Abhängigkeit zu den stark schwankenden Strompreisen reduzieren. Die Bundesregierung hat auf diese Entwicklung nun reagiert und viele Erleichterungen für den Kauf und den Betrieb einer PV Anlage beschlossen. In diesem Artikel haben wir uns diesem Thema angenommen und dir die wichtigsten Anpassungen aufgelistet und zusammengefasst.
Steuerbefreiung kleinerer Photovoltaikanlagen
Mit dem sogenannten "Jahressteuergesetz 2022" möchte die Bundesregierung den Kauf kleinerer PV Anlagen fördern und ermöglicht nun den Kauf einer Photovoltaikanlage zum Nettopreis. Das bedeutet, dass du keine Mehrwertsteuer von 19 % bezahlen musst, solange deine Anlage eine Leistung von 30 Kilowattpeak nicht überschreitet.
Auch für den Kauf von Stromspeichern gilt der neue Mehrwertsteuersatz von 0%!
Leider fällt die Wallbox nicht unter die Steuerbefreiung, sodass hier weiterhin ein Steuersatz von 19% bestehen bleibt.
Außerdem sollen die Einnahmen aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage von der Steuer befreit werden - dies betrifft die Einkommensteuer, Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer. Mehr Informationen findest du in den nächsten Abschnitten.
Photovoltaik + Steuer
Photovoltaik und die Einkommensteuer
Von den Steuerermäßigungen bei der Einkommenssteuer können künftig alle Betreiber einer Photovoltaikanlage profitieren. Die Einnahmen aus dem Verkauf von Solarstrom und die privaten Entnahmen für die Energieversorgung entfallen, wenn eines der folgenden Voraussetzungen gegeben sind:
- die Photovoltaikanlage hat eine Leistung von maximal 30 Kilowattpeak und befindet sich auf einem Einfamilienhaus oder einem Nebengebäude (z.B. Carport)
- die Photovoltaikanlage hat eine Leistung von maximal 30 Kilowattpeak Leistung und befindet sich auf einem Gebäude, in dem es keine Wohnung gibt
- die Photovoltaikanlage ist auf einem Mehrfamilienhaus oder Wohngebäude mit Gewerbeflächen installiert ist und hat eine Leistung von maximal 15 Kilowattpeak pro Wohn- und Gewerbeeinheit
Als PV Anlagenbetreiber musst du also keine Einkommenssteuer abgeben und das gilt sogar rückwirkend für das Jahr 2022! Dies tritt nach der letzten vertraglichen Leistungspflicht (ab 2023) in Kraft. Das bedeutet, dass in der Regel die Inbetriebnahme der Anlage den Stichtag darstellt. Außerdem musst du kein Gewerbe anmelden und keine Gewerbesteuer zahlen. Für Gewinne aus gewerblicher Tätigkeit gilt nämlich ein Freibetrag von jährlich 24.500 Euro (§11 Gewerbesteuergesetz) und diesen Wert kannst du mit einer kleinen Anlage nicht erreichen.

Photovoltaik und die Umsatzsteuer
Auch Unternehmer bzw. betriebliche Anlagenbetreiber können von den Änderungen profitieren, da auch auf Wohnhäusern ein Umsatzsteuersatz von 0 % gelten soll. Diese Regelung ist nicht abhängig von der Anlagengröße, sondern ihrem Installationsort:
- PV Anlagen, die sich an, auf oder in Wohnhäusern (Aufdachanlagen, Indachanlagen und Fassadenanlagen) oder in der Nähe von Wohnhäusern (Garagen, Scheunen oder Carports) befinden
- PV Anlagen auf öffentlichen Gebäuden
- PV Anlagen auf Gebäuden, die für eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit genutzt werden
Beachte, dass das Finanzamt bei einer Leistung bis 30 Kilowattpeak nicht prüfen muss, ob sich die PV Anlage tatsächlich auf oder an einem der oben genannten Gebäude befindet. Ist die Kilowatt Leistung der PV Anlage größer als 30 Kilowattpeak, sind sie dazu verpflichtet.
Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Lohnsteuerhilfevereine. Bislang durften sie bei der Steuererklärung keine beratende Funktion einnehmen. Künftig sollen sie auch Betreiber von Photovoltaik Anlagen mit bis zu 30 Kilowatt Leistung helfen dürfen. Jedoch dürfen sie nicht die Steuererklärung erstellen oder übermitteln.
Bitte beachte, dass die Mehrwertsteuer für Solar und Speicher nicht generell abgeschafft wurden. Die Bundesregierung hat in dem "Jahressteuergesetz 2022" einen neuen Steuersatz von 0 % verabschiedet. Das bedeutet, dass (theoretisch) die Mehrwertsteuer auch wieder angehoben werden kann. Allerdings gehen wir davon aus, dass der Prozentsatz einige Jahre bestehen bleiben wird. Die Entscheidungsgewalt dieser Änderung und ihre Gültigkeitsfrist obliegt dem Deutschen Bundestag. Außerdem sind wir keine Steuer-, sondern Solarexperten und können daher keine Gewähr für die hier gemachten Angaben übernehmen. Am besten informierst du dich vor dem Kauf einer Photovoltaikanlage bei deiner SteuerberaterIn.
Das klingt nun alles sehr kompliziert, aber keine Sorge wir unterstützen und beraten dich in dem gesamten Prozess. Schau dir gerne unseren Photovoltaik-Rechner an und bekomme einen ersten Überblick über mögliche Kosten, Leistung und Amortisationszeit.