Solarpaket 1: Mit Änderungen im Ausschuss

Solarpaket 1: Mit Änderungen im Ausschuss
Date18.04.2024
AuthorSvea Solar

Am 16. August 2023 nach der Sommerpause hat die Bundesregierung das Solarpaket 1, auch Solarpaket I, auf den Weg gebracht. Das Paket sollte den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen beschleunigen und den Ausbau der Solarenergie vorantreiben. Ursprünglich war der 1. Januar 2024 vorgesehen.

Bei der Umsetzung dieses Beschlusses kam es jedoch zu Verzögerungen. Ende 2023 wurden zunächst nur kleinere Änderungen für die Photovoltaik beschlossen, was die Hoffnung auf eine rasche Beschleunigung des Ausbaus gedämpft hat. Das Solarpaket 1 sollte spätestens am 22.03.2024 in Kraft treten, in Teilbereichen gab es jedoch weitere Verzögerungen.

Trotz dieser Herausforderungen stehen bereits einige wichtige Details fest, die demnächst umgesetzt werden sollen. Dieser Artikel informiert über die geplanten Neuerungen und den aktuellen Stand der Umsetzung.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wie wurde das Paket entwickelt und welche Ziele verfolgt es?
  2. Wie unterstützt das Solarpaket 1 gezielt die Solarenergie in Deutschland?
  3. Die Änderungen im Solarpaket 1 auf einen Blick
  4. Wie profitieren Endverbraucher und Solaranlagenbesitzer von den geplanten Vorhaben?
  5. Wie geht es weiter mit dem Solarpaket?

Umgebaute Scheune vor einem Teich mit Solaranlagen auf dem Dach (Entwicklung und Ziele des Solarpakets).

Wie wurde das Paket entwickelt und welche Ziele verfolgt es?

Das Solarpaket 1 ist das Ergebnis von Diskussionen im Rahmen von zwei Photovoltaik-Konferenzen, bei denen zahlreiche Fachleute ihre langjährigen praktischen Erfahrungen eingebracht haben. Gemeinsam wurden Maßnahmen erarbeitet, die nicht nur den theoretischen Anforderungen entsprechen, sondern gezielt auf die Bedürfnisse von Anbietern und Endverbrauchern ausgerichtet sind.

Ziel des Solarpakets 1 ist es, im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bis 2030 eine Photovoltaik-Leistung von 215 Gigawatt zu erreichen. Dazu muss der jährliche Zubau auf 22 Gigawatt gesteigert werden - eine Verdreifachung des derzeitigen Wertes von 7 Gigawatt. Die Hälfte dieser neuen Leistung soll durch Dach- und Freiflächen-PV realisiert werden. Ziel der PV-Strategie ist sowohl die Erhöhung der Gesamtkapazität als auch eine ausgewogene Verteilung auf verschiedene Arten von Solaranlagen.

Wie unterstützt das Solarpaket 1 gezielt die Solarenergie in Deutschland?

Das Solarpaket 1 enthält eine Vielzahl von konkreten Verbesserungsvorschlägen, um bestehende Hemmnisse für den Ausbau der Solarenergie abzubauen und die Position der Photovoltaik in Deutschland nachhaltig zu stärken. Die wichtigsten Vorhaben des Pakets sind:

Flexible Direktvermarktung und Netzanschluss

Eine wesentliche Neuerung ist die Lockerung der Direktvermarktungspflicht. Als neue Vergütungsform wird die kostenlose Abnahme eingeführt. Gleichzeitig werden Regelungen zur Beschleunigung des Netzanschlusses umgesetzt, darunter ein Wegenutzungsrecht für Erneuerbare Energien und eine Ausweitung des vereinfachten Netzanschlussverfahrens. Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Ausbau der Solarenergie effizienter zu gestalten.

Unterstützung innovativer Solaranlagen und Stärkung der Bürgerbeteiligung

Das Solarpaket 1 konzentriert sich auf die Unterstützung von Innovationen in der Photovoltaik und die Stärkung der Bürgerbeteiligung. Für spezielle Solaranlagen wie Agri-PV, Floating PV, Balkonkraftwerke und Freiflächen-PV wird ein eigenes Segment geschaffen. Diese erhalten gesonderte Zuschläge, um ihre Marktfähigkeit zu stärken. Die Einführung einer Sonderfinanzierung für Biodiversitäts-PV und die Möglichkeit der Förderung von Agri-PV-Anlagen, die nachweislich den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduzieren, unterstreichen das Engagement der Bundesregierung für umweltfreundliche Technologien.

Vereinfachungen für Netzanschluss, Direktvermarktung und Zertifizierung

Zur Beschleunigung des Netzanschlusses sollen Regelungen getroffen werden, die den Einfluss der Grundstückseigentümer auf die Verlegung der Leitungen reduzieren. Außerdem soll der Anschluss kleinerer Solaranlagen auf Dächern erleichtert werden, indem die maximale Leistung von bisher 10,8 auf 30 Kilowatt erhöht wird. Erleichterungen soll es auch bei der Direktvermarktung von Solarstrom geben, insbesondere für Anlagen bis 25 Kilowatt. Außerdem soll die Zertifizierung von Solaranlagen angepasst werden, um Bürokratie abzubauen.

Anlagenzusammenfassung, Mieterstrom und Balkonkraftwerke

Mit den neuen Regelungen zur Anlagenzusammenfassung sollen Mieterstromprojekte insbesondere in Gewerbeimmobilien unterstützt werden. Künftig soll Mieterstrom auch in Nebengebäuden und Garagen gefördert werden, sofern der Strom direkt vor Ort verbraucht wird. Auch für Balkonkraftwerke sind Erleichterungen vorgesehen. Sie müssen nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet, sondern nur noch im Marktstammdatenregister registriert werden. Während der Übergangszeit kann der Einbau von Zweirichtungszählern verschoben werden.

Schafe vor einer Freiflächenanlage (Änderungen im Solarpaket im Überblick).

Die Änderungen im Solarpaket 1 im Überblick

Verglichen mit dem bereits im August 2023 verabschiedeten Entwurf wurden in den Verhandlungen zwischen den Regierungskoalitionen jedoch noch einige Änderungen und Neuerungen vereinbart. Diese betreffen alle Segmente der Photovoltaik. Eine kurze Übersicht dazu findet sich im Folgenden.

Dachanlagen

Die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hat sich in einem noch nicht veröffentlichten Entwurf auf eine Erhöhung der Einspeisevergütung für gewerbliche Photovoltaik-Dachanlagen geeinigt. Die Erhöhung betrifft Anlagen ab 40 Kilowatt Leistung und beträgt 1,5 Cent pro Kilowattstunde. Allerdings ist diese Erhöhung auf 750 Kilowatt begrenzt, da größere Anlagen nach dem aktuellen EEG wieder an Ausschreibungen teilnehmen müssen (derzeit ab einem Megawatt). Damit wird auf die gestiegenen Bau- und Kapitalkosten reagiert. Für andere Anlagengrößen ist derzeit keine Anpassung der Einspeisevergütung vorgesehen.

Darüber hinaus ist eine Lockerung der 100-Kilowatt-Grenze für die verpflichtende Direktvermarktung vorgesehen. Damit können Betreiber größerer Anlagen mit Eigenverbrauch ihren überschüssigen Strom ohne Vergütung ins Netz einspeisen, wenn sie sich nicht für die Direktvermarktung entscheiden wollen. Darüber hinaus wird mit dem Solarpaket 1 die Möglichkeit geschaffen, Solarmodule von Photovoltaik-Dachanlagen auszutauschen, ohne den bestehenden EEG-Vergütungsanspruch zu verlieren. Bisher war dies im EEG nur für PV-Freiflächenanlagen vorgesehen.

Neu ist die Einbeziehung der Gemeinschaftsversorgung von Gebäuden in das Solarpaket 1. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass künftig auch Mieterstrom gefördert wird, wenn sich die Photovoltaikanlagen, die Mieter in Mehrfamilienhäusern versorgen, auf Nebengebäuden befinden. Dabei kann es sich beispielsweise um Gewerbe- oder Garagengebäude handeln, die genutzt werden, um eine Photovoltaik-Dachanlage installieren zu können. Die Einführung der gemeinschaftlichen Versorgung von Gebäuden ist ein erster Schritt in Richtung Energy Sharing, wobei der Prozess der vollständigen Umsetzung in diesem Bereich noch nicht abgeschlossen ist. Darüber hinaus planen die Fraktionen, das bestehende Mieterstrommodell zu öffnen und die bürokratischen Anforderungen zu reduzieren.

Freiflächenanlagen

Der Entwurf der Bundesregierung sieht eine Anhebung der Leistungsgrenze für Gebote in den Ausschreibungen für Freiflächenanlagen für Großanlagen von 20 auf 50 Megawatt vor. In der Vergangenheit lag diese Grenze zeitweise sogar bei 100 Megawatt, wurde aber zu Beginn des Jahres wieder auf 20 Megawatt gesenkt. Mit dieser Anpassung soll die Kosteneffizienz der EEG-Förderung gestärkt werden. Denn größere Anlagen lassen sich in der Regel kostengünstiger realisieren.

Darüber hinaus ist eine so genannte „Opt-in“-Regelung für benachteiligte Gebiete vorgesehen. Diese sind grundsätzlich für den Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zugelassen. Die Bundesländer können jedoch - anders als im bisherigen EEG - die Nutzung durch eigene Regelungen einschränken.

Für alle geförderten Freiflächenanlagen hat sich die Regierungskoalition zudem auf „naturschutzfachliche Mindestkriterien“ geeinigt. Mindestens drei von fünf Kriterien müssen erfüllt sein, unter anderem die maximal in Anspruch genommene Fläche oder die Durchlässigkeit für wild lebende Tiere. Gleichzeitig wurde die vorgesehene Verordnungsermächtigung für Solarparks zur Förderung der biologischen Vielfalt aus dem Gesetzespaket gestrichen.

Besondere Solaranlagen wie Freiflächenanlagen, Aufwindkraftwerke und Parkhausanlagen erhalten ein eigenes Teilsegment in den Ausschreibungen mit einem höheren Höchstwert. Die Ausschreibungsvolumina werden schrittweise auf bis zu 2075 Megawatt pro Jahr erhöht.

Ein Rückschritt gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums kann in der Abschwächung der Regelung zur Duldungspflicht für den Netzanschluss gesehen werden. Diese soll künftig nur noch für öffentliche, nicht aber für private Grundstückseigentümer bestehen.

Balkonkraftwerke

Eine wichtige Neuerung im Rahmen des Solarpakets 1 bezieht sich auf die Erleichterungen für so genannte Photovoltaik-Balkonanlagen, auch bekannt als Stecker-Solar-Geräte. Unter anderem wird das Anmeldeverfahren deutlich vereinfacht. Künftig genügt eine seit 1. April mögliche vereinfachte Meldung an die Bundesnetzagentur. Die Information des Netzbetreibers über die Installation einer Stecker-Solaranlage entfällt. Außerdem soll bei der Inbetriebnahme des Geräts auch eine Rückwärtszählung des Zählers möglich sein. Auf den Austausch durch den Netzbetreiber müssen Betreiber von Stecker-Solar-Geräten nicht mehr warten. Stattdessen ist eine vorübergehende Duldung des Rückwärtslaufens des Zählers möglich. Der Anschluss von 2000 Watt Modulleistung bleibt weiterhin möglich. Die Einspeisung am Wechselrichter muss jedoch auf 800 Watt begrenzt werden. Darüber hinaus werden Plug-in Anlagen bei der Berechnung der Einspeisevergütung nicht mit anderen PV-Anlagen am selben Standort verrechnet.

Stromspeicher

Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen haben sich die Parteien darauf geeinigt, dass Speicher künftig auch zur Beladung des Netzes ohne Verlust des EEG-Vergütungsanspruchs für Solarstrom genutzt werden können. Geplant ist die Einführung eines Stufenmodells für Messtechnik und Abrechnung, mit dem die Bundesnetzagentur beauftragt werden soll. Derzeit ist die Mehrfachnutzung von Speichersystemen jedoch nur sehr eingeschränkt möglich.

Resilienzbonus

Wie erwartet fehlen im Gesetzesentwurf Resilienzboni und Ausschreibungen. Die FDP hatte deutlich gemacht, dass sie diese Regelungen nicht in das Solarpaket 1 aufnehmen will. Dennoch arbeitet die Bundesregierung daran, die EU-Vorgaben aus dem Net-Zero Industry Act (NZIA) zügig in deutsches Recht umzusetzen. Dabei hat sie insbesondere die Nutzung der im NZIA enthaltenen Maßnahmen zur Stärkung der heimischen Photovoltaik Hersteller im Blick. Ein entsprechender Entschließungsantrag wurde bereits auf den Weg gebracht.

Standardisierte Netzanschlussbedingungen

Darüber hinaus soll mit der Verabschiedung des Solarpaketes 1 ein Prozess zur bundesweiten Vereinheitlichung der Technischen Anschlussbedingungen (TAB) angestoßen werden. Derzeit gibt es von Netzbetreiber zu Netzbetreiber unterschiedliche Netzanschlussbedingungen. Geplant ist zudem eine Ausweitung der vereinfachten Netzanschlussverfahren für Anlagen von 10,8 bis 30 Kilowatt Leistung sowie Vereinfachungen für Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung.

Ein Vater und ein Sohn mit einem Hund vor ihrer Scheune, welche mit PV-Anlagen ausgestattet ist (Solarpaket I: Wie profitieren Bürgerinnen und Bürger davon?).

Wie profitieren Endverbraucher und Solaranlagenbesitzer von den geplanten Vorhaben?

Die im Solarpaket 1 vorgesehenen Verbesserungen versprechen nicht nur einen beschleunigten Ausbau der Solarenergie in Deutschland, sondern bringen auch konkrete und direkte Vorteile für den Endverbraucher und Solaranlagenbesitzer. Diese Maßnahmen können nicht nur die Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit von Solarstromanlagen verbessern, sondern auch zur Energieunabhängigkeit und finanziellen Attraktivität für Privatpersonen und Unternehmen beitragen.

Erleichterter Zugang zur Direktvermarktung

Besitzer von Photovoltaikanlagen sollen neue Möglichkeiten erhalten, ihren erzeugten Strom zu verkaufen. Dazu wird die Pflicht zur Direktvermarktung gelockert und die kostenlose Abnahme als neue Vergütungsform eingeführt. Diese Maßnahmen verbessern nicht nur die Konditionen, sondern erhöhen auch die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen. Endverbraucher können so direkt von ihrer eigenen Solarenergie profitieren.

Vereinfachte Anschlüsse ans Netz und beschleunigte Projekte

Die vorgesehenen Regelungen zum schnellen Netzanschluss, insbesondere bei der Verlegung von Leitungen, ermöglichen eine zügige Umsetzung von Solarprojekten. Diese Änderung bringt nicht nur finanzielle Vorteile für die Anlagenbetreiber, sondern verringert auch den bürokratischen Aufwand. Die Integration der Solarenergie in das gesamte Stromnetz und damit kürzere Bauzeiten bedeuten eine schnellere Amortisation der Investitionen.

Förderung von Solarenergie für Mieter

Neue Regelungen zur gemeinschaftlichen Erzeugung erleichtern die Nutzung von Solarstrom durch Mieter, insbesondere in Mehrfamilienhäusern. Die gemeinsame Versorgung von Gebäuden und die einfache Verfügbarkeit von Mieterstrom - nicht nur auf individueller, sondern auch auf gemeinschaftlicher Ebene - bietet nicht nur Kostenvorteile, sondern auch die Möglichkeit, mehr Menschen an der Energiewende zu beteiligen.

Innovative Anlagen und Förderungsmöglichkeiten

Die Schaffung eines eigenen Segments für spezielle Solaranlagen, darunter Agri-PV und schwimmende Solargeneratoren, eröffnet ein breiteres Spektrum an Finanzierungsmöglichkeiten für Anlagenbesitzer. Ziel dieser gezielten Förderung ist es, nicht nur die Vielfalt der Solartechnologien zu stärken, sondern auch zusätzliche Investitionsanreize zu schaffen. Anlagenbesitzer können von spezifischen Förderungen profitieren, die auf ihre umweltfreundlichen Projekte zugeschnitten sind.

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Wie geht es jetzt mit dem Solarpaket weiter?

Der von den Regierungsfraktionen beschlossene 156 Seiten starke Gesetzentwurf zum Solarpaket 1 wurde bereits an den zuständigen Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen. Die endgültige Verabschiedung steht allerdings noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der FDP-Fraktion. Dies hat allerdings eher formale Gründe, da die entsprechende Fraktionssitzung zum Thema noch aussteht. Am 24. April könnte sich dann der Bundestagsausschuss mit dem Vorhaben befassen und seine Empfehlung abgeben. Es wird erwartet, dass der Gesetzesvorschlag dann am 19. April in zweiter und dritter Lesung auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Möglicherweise wird er unmittelbar danach auch im Bundesrat beraten. Als nächster Termin für die Verabschiedung ist, falls der Bundesrat mehr Zeit benötigt, der 17. Mai vorgesehen.