Solardachpflicht

Solardachpflicht
Date06.09.2024
AuthorSvea Solar

Die Solardachpflicht ist ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaschutz und erneuerbare Energien. Doch was steckt dahinter? Im Grunde verpflichtet die Solardachpflicht Bauherren und Hauseigentümer bei Neubauten oder umfassenden Dachsanierungen eine Photovoltaikanlage zu installieren. Das fördert nicht nur die Nutzung erneuerbarer Energien sondern senkt langfristig die Energiekosten und entlastet die Umwelt. Während auf Bundesebene noch über eine einheitliche Regelung diskutiert wird, haben viele Bundesländer bereits eigene Regelungen.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Solardachpflicht?

Wo gilt die Solardachpflicht bereits?

Kommt eine bundesweite PV-Pflicht?

Fazit

Steinhaus in der Natur (Was bedeutet "Solarpflicht"?)

Was ist die Solardachpflicht?

Die Solarpflicht ist eine gesetzliche Regelung, die Hauseigentümer und Bauherren verpflichtet, bei Neubauten oder Dachsanierungen PV-Anlagen zu installieren. Ziel dieser Regelung ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und so den CO2-Ausstoß nachhaltig zu reduzieren. Dazu zählen sowohl eine Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung oder als auch Solarthermie-Anlagen zur Wärmegewinnung.

Um die Solarpflicht in Deutschland einheitlich zu gestalten, wird eine verbindliche Regelung auf Bundesebene angestrebt, die die verschiedenen Vorgaben der Bundesländer harmonisiert. Damit soll der Weg in eine klimaneutrale Zukunft geebnet und der Ausbau der Solarenergie weiter beschleunigt werden.

Vor- und Nachteile der Solarpflicht

Die Solardachpflicht hat viele Vorteile, bringt aber auch einige Herausforderungen mit sich. Die Kosten und die Ästhetik der Photovoltaikanlagen sind für viele Hauseigentümer die größten Bedenken. Die positiven Effekte überwiegen jedoch bei weitem. Einer der wichtigsten Vorteile ist dabei die Reduzierung des CO2-Ausstoßes.

Ein weiterer Vorteil ist die klare Senkung der Energiekosten. Denn die Sonne liefert kostenlose Energie und überschüssiger Solarstrom kann in das öffentliche Netz eingespeist werden, was den Hauseigentümern durch die Einspeisevergütung extra Einnahmen bringt. Außerdem stärkt die Solardachpflicht die Unabhängigkeit von großen Energiekonzernen.

Besonders bei Neubauten lohnt sich die Installation einer PV-Anlage. Denn moderne Häuser sind oft mit stromintensiven Technologien wie Wärmepumpen oder Ladestationen für Elektroautos ausgestattet. Gleichzeitig erhöht eine Solaranlage den Wert der Immobilie und macht sie attraktiver am Markt.

Natürlich gibt es auch Kritiker, die auf die hohen Installationskosten hinweisen. Doch staatliche Förderprogramme und Steuererleichterungen, wie die Null-Prozent-Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen, mildern diese Belastung. Zudem amortisieren sich die Kosten meist innerhalb weniger Jahre.

Dach eines Industriegebäudes mit einer großen PV-Anlage. (Wo gibt es die Photovoltaik-Pflicht bereits?)

Wo gilt die Solardachpflicht bereits?

Die Solarpflicht gilt bei Wohngebäuden vor allem für Neubauten und größere Dachsanierungen. Das bedeutet, dass neue Wohngebäude und bei größeren Dachsanierungen Photovoltaikanlagen installiert werden müssen. Für kommunale und gewerbliche Gebäude gibt es oft strengere Regelungen, zum Beispiel für kommunale Bestandsgebäude oder PV-Anlagen auf Parkplätzen.

Ausnahmen von der Solarpflicht gibt es unter anderem für denkmalgeschützte Gebäude oder wenn die Installation technisch oder wirtschaftlich nicht möglich ist. Solche Ausnahmefälle müssen im Einzelfall nach den lokalen Vorschriften geprüft werden.

Vorreiter ist Baden-Württemberg, das seit 2022 die Installation von Solaranlagen auf allen neuen Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie bei Dachsanierungen im Gebäudebestand vorschreibt. Die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen haben ebenfalls bereits eine Solarpflicht für Wohngebäude eingeführt. Weitere Bundesländer wie Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bayern und Nordrhein-Westfalen werden ab 2025 schrittweise ähnliche Regelungen einführen.

In Rheinland-Pfalz und Niedersachsen gilt die Solarpflicht zunächst nur für gewerblich genutzte Gebäude und Parkplätze. Schleswig-Holstein schreibt seit 2023 Solaranlagen bei Neubauten und Sanierungen von Nichtwohngebäuden und großen Parkplätzen vor. Bayern hat die Pflicht auf neue Gewerbe- und Industriegebäude ausgeweitet.

Aber auch einige Städte wie Amberg, Bonn, Gütersloh, Konstanz, Marburg, Neu-Ulm, Tübingen und Waiblingen haben bereits eine Solarbaupflicht eingeführt. Diese Städte fordern die Installation einer Photovoltaikanlage auf Neubauten und sanierten Dächern, allerdings oft nur auf städtischen Grundstücken.

Solarpflicht in den Bundesländern

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gilt die Solarpflicht seit dem 1. Januar 2022 für Nichtwohngebäude wie Büro- und Gewerbegebäude. Seit dem 1. Mai 2022 müssen auch Wohngebäude mit Solaranlagen ausgestattet werden. Zudem gilt seit dem 1. Januar 2023 die Pflicht für alle grundlegenden Dachsanierungen.

Bayern

Bayern hat im Dezember 2022 sein Klimaschutzgesetz geändert und eine Solarpflicht eingeführt. Diese gilt grundsätzlich nur für Dächer mit einer Fläche von mehr als 50 Quadratmetern. Seit März 2023 müssen zudem alle neuen Gewerbe- und Industriegebäude im Freistaat mit einer Photovoltaikanlage ausgestellt werden (§ 44a Abs. 1 BayBO). Seit Juli 2023 gilt die Pflicht auch für alle anderen Nichtwohngebäude (§ 44a Abs. 2 BayBO).

Ab dem 1. Januar 2025 wird in Bayern keine Solarpflicht, sondern eine Soll-Vorschrift für alle neuen Wohngebäude und bestehende Wohngebäude bei Dacherneuerungen eingeführt (§ 44a Abs. 4 BayBO). Diese Vorschrift ist nicht verpflichtend, sondern als Empfehlung formuliert. Ob die Nichtbeachtung dieser Empfehlung rechtliche Konsequenzen hat, bleibt abzuwarten.

Brandenburger Tor und Fernseherturm in Berlin bei Sonnenuntergang. (Solarpflicht in Berlin Bild von Nicole Streit auf Pixabay)

Berlin

Berlin hat im Juni 2021 das Berliner Solargesetz verabschiedet, das am 1. Januar 2023 in Kraft trat. Auf allen Neubauten mit mehr als 50 Quadratmetern Nutzfläche - egal ob Wohnhaus, Gewerbegebäude oder öffentliches Gebäude - muss eine Photovoltaikanlage installiert werden. Diese muss mindestens 30 Prozent der Dachfläche einnehmen. Die Pflicht gilt auch für wesentliche Dachumbauten bei bestehenden Gebäuden. Ausgenommen sind denkmalgeschützte Gebäude.

Brandenburg

In Brandenburg gilt seit dem 1. Juni 2024 eine Solarpflicht für öffentliche Gebäude und Gewerbeimmobilien, wenn die Dacheindeckung komplett erneuert wird oder ein Bauantrag für ein neues Gebäude gestellt wird. Die betroffenen Dachflächen müssen mindestens 50 Quadratmeter groß sein. Private Wohngebäude sind von dieser Regelung zunächst ausgenommen.

Bremen

Der Bremer Senat hat im März 2023 eine Solarpflicht beschlossen, die seit dem 1. Juli 2024 für Dachsanierungen gilt. Werden mindestens 80 Prozent der Dachfläche saniert, muss innerhalb von zwei Jahren eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von mindestens einem Kilowattpeak installiert werden. Diese Pflicht entfällt, wenn die für Solarenergie nutzbare Dachfläche weniger als 25 Quadratmeter beträgt.

Ab dem 1. Juli 2025 gilt die Solarpflicht auch für Neubauten in Bremen. Mindestens die Hälfte der geeigneten Dachfläche muss mit einer Solaranlage ausgestattet werden, es sei denn, die Dachfläche beträgt weniger als 50 Quadratmeter. Solarthermische Anlagen werden teilweise anerkannt.

Hamburg

Seit 2023 müssen Neubauten in Hamburg mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden (§ 16 Abs. 2 HmbKliSchG). Seit 2024 gilt die Solarpflicht auch für Bestandsgebäude, wenn das Dach wesentlich verändert wird. Die Solaranlage muss mindestens 30 Prozent der Dachfläche einnehmen. Technische oder wirtschaftliche Unzumutbarkeit kann von der Pflicht befreien.

Hessen

In Hessen sind derzeit nur landeseigene Gebäude und Neubauten von Parkgaragen mit über 50 Parkplätzen verpflichtet, Photovoltaikanlagen zu installieren. Private Wohngebäude sind von dieser Regelung ausgenommen.

Mecklenburg-Vorpommern

Eine Solarpflicht ist in Mecklenburg-Vorpommern bisher nicht eingeführt. Die Landesregierung plant jedoch, eine solche im Rahmen des Klimaschutzgesetzes einzuführen.

Niedersachsen

Seit Anfang 2023 müssen alle Neubauten in Niedersachsen so gebaut werden, dass eine Photovoltaikanlage jederzeit nachgerüstet werden kann. Seit 2023 ist die Installation einer PV-Anlage auf neuen Gewerbegebäuden mit einer Dachfläche von mehr als 75 Quadratmetern Pflicht, seit 2024 auf allen neuen öffentlichen Gebäuden. Ab dem 1. Januar 2025 gilt die Solarpflicht auch für neu errichtete Wohngebäude und bei grundlegenden Dachsanierungen. Dann muss mindestens die Hälfte der Dachfläche mit Solarmodulen belegt werden. Ausnahmen gelten bei technischer oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit oder bei bestehenden Solarthermieanlagen.

Krankhäuser und der Kölner Dom bei Sonnenschein (Solarpflicht NRW Bild von NoName_13 auf Pixabay)

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gilt seit 2023 eine Solarpflicht für kommunale Neubauten. Gewerbliche Neubauten müssen seit 2024 mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Ab 2025 wird die Pflicht auf private Wohngebäude ausgeweitet (§ 42a Landesbauordnung). Ab 2026 gilt die Solarpflicht auch für private und gewerbliche Bestandsgebäude bei einer umfassenden Dachsanierung. Die Pflicht gilt ab einer Dachfläche von 50 Quadratmetern.

Rheinland-Pfalz

Seit 2023 gibt es in Rheinland-Pfalz eine Solarpflicht für gewerbliche Neubauten und große Parkplätze. Seit 2024 gilt die Pflicht auch für Neubauten und Dachsanierungen von Gebäuden des Landes und der Kommunen. Seit dem 1. Januar 2024 müssen neue Wohngebäude PV-ready" gebaut werden, das heißt, sie müssen für die spätere Installation einer Photovoltaikanlage vorbereitet sein. Dies gilt auch für umfassende Dachsanierungen.

Saarland

Keine Solarpflicht, Stand September 2024

Sachsen

Keine Solarpflicht, Stand September 2024.

Sachsen-Anhalt

Keine Solarpflicht, Stand September 2024.

Schleswig-Holstein

Ab Januar 2025 soll in Schleswig-Holstein eine Solarpflicht für neue Wohngebäude gelten, wie im Energiewende- und Klimaschutzgesetz beschlossen wurde. Bereits seit 2023 müssen neue Büro- und Geschäftsgebäude sowie große Parkplätze mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Ab 2025 werden die Anforderungen für große Parkplätze weiter verschärft.

Thüringen

Keine Solarpflicht, Stand September 2024.

Haus an einem See mit Anlage auf dem Dach (Bundesweite PV-Pflicht)

Kommt eine bundesweite PV-Pflicht?

Über die Solarpflicht herrscht noch Unklarheit. Während auf Bundesebene die Pläne für eine umfassende Solarpflicht noch in Arbeit sind, haben einige Bundesländer bereits gesetzliche Vorgaben für Solaranlagen auf Neubauten eingeführt.

Die Koalition hat im Koalitionsvertrag festgelegt, dass alle geeigneten Dachflächen für Solaranlagen genutzt werden sollen. Bei gewerblichen Neubauten soll die Solarpflicht zum Standard werden, bei privaten Neubauten soll Solarenergie zur Regel werden.

Das Europäische Parlament hat auch eine Solarpflicht vorgeschlagen, die alle EU-Mitgliedsstaaten betreffen könnte. Demnach sollen öffentliche Gebäude, Nichtwohngebäude und alle neuen Wohngebäude bis 2030 schrittweise mit Solaranlagen ausgestattet werden. Das würde eine bundesweite Solarpflicht in Deutschland wahrscheinlicher machen.

Eine bundeseinheitliche Solarpflicht würde nicht nur die Regelungen vereinheitlichen, sondern auch den Ausbau der Solarenergie in Deutschland beschleunigen. Die Einführung einer solchen Regelung könnte einen großen Beitrag zur schnelleren Klimaneutralität leisten. Bis zur endgültigen Entscheidung bleibt abzuwarten, wie und wann diese neuen Regelungen in Kraft treten werden.

Solarfreifeldanlage (Pflicht zur Photovoltaik Anlage? Ein Fazit.)

Fazit

Die Solardachpflicht ist ein großer Schritt zu mehr Klimaschutz und erneuerbaren Energien. Sie verpflichtet Bauherren und Hauseigentümer, bei Neubauten und grundlegenden Dachsanierungen Solaranlagen zu installieren. Das fördert nicht nur den Ausbau der Solarenergie, sondern senkt langfristig die Energiekosten und entlastet die Umwelt durch weniger CO2-Emissionen.

Momentan gibt es bereits viele Regelungen in den einzelnen Bundesländern. Diese reichen von der Pflicht zur Installation von Solaranlagen bei Neubauten bis hin zu speziellen Regelungen bei größeren Dachsanierungen. Während Länder wie Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg bereits umfassende Solarpflichten haben, stehen andere Bundesländer noch am Anfang der Umsetzung. Die Regelungen variieren stark, was zu einem chaotischen Umfeld für Bauherren und Hausbesitzer führt.

Eine bundesweite Solarpflicht würde diese unterschiedlichen Regelungen vereinheitlichen und den Ausbau der Solarenergie in Deutschland beschleunigen. Die bestehende Uneinigkeit auf Bundesebene wird durch den Koalitionsvertrag und die Pläne des Europäischen Parlaments, eine Solarpflicht für alle EU-Mitgliedsstaaten vorzuschlagen, in den Hintergrund gedrängt. Diese Entwicklungen machen eine einheitliche Regelung in Deutschland wahrscheinlicher.