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Bayerische Bauordnung: Photovoltaik

Bayerische Bauordnung: Photovoltaik

Die Photovoltaik-Szene in Bayern befindet sich zur Zeit im Umbruch. Insbesondere für Doppel- und Reihenhäuser hat sich die Bayerische Bauordnung (BayBO) weiterentwickelt. So wurden z.B. bisherige Vorgaben, wie z.B. der Abstand zu Brandwänden, überarbeitet. Im Folgenden untersuchen wir, wie sich diese Veränderungen auf die Solarenergienutzung auswirken werden.

Kurz und knapp

  • Die BayBO erlaubt die effiziente Nutzung von Photovoltaikanlagen auf Doppel- und Reihenhäusern. Trennwände können als Gebäudeabschluss dienen, was großflächige Installationen und Gemeinschaftsprojekte erleichtert.
  • Die überarbeitete Bauordnung im Freistaat legt klare Standards für die Gleichbehandlung von Photovoltaikmodulen fest. Es wird ein Mindestabstand von 0,5 m für alle Module vorgeschrieben. Dadurch wird die Verwendung kostengünstigerer Glas-Folien-Module gefördert.
  • Viele Solarprojekte benötigen im Freistaat keine Baugenehmigung. Die Umsetzung auf Dächern und Freiflächen wird dadurch erleichtert. Das bietet vielversprechende Möglichkeiten für eine nachhaltige Energiezukunft.
  • Bayern könnte als Vorbild für andere Bundesländer dienen. Das Bundesland fördert erneuerbare Energien und reduziert bürokratische Hürden. Die Entwicklungen zeigen, dass eine nachhaltige Energiezukunft in greifbare Nähe rückt.

Inhaltsverzeichnis

  1. Bisherige Vorgaben in Bayern für Photovoltaikanlagen
  2. Änderung in der Bayrischen Bauordnung für Photovoltaik Anlagen
  3. Benötige ich eine Baugenehmigung für eine Photovoltaikanlage im Bundesland Bayern?
  4. Fazit

Bisherige Vorgaben in Bayern für Photovoltaikanlagen

Bisher galt im Freistaat die Vorschrift, dass man einen Abstand von 1,25 m zu Brandwänden oder ähnlichen Wänden einhalten muss. Diese Regelung betraf verschiedene Dachaufbauten. Allerdings waren dachparallele Solaranlagen, Dachgauben und ähnliche Dachaufbauten von dieser Vorschrift ausgenommen. Diese Ausnahme galt jedoch nur, wenn sie nicht durch diese Wände gegen die Übertragung von Feuer geschützt waren.

Eine Ausnahme von dieser Regel bestand für Solaranlagen, die dachparallel installiert wurden und "nichtbrennbare Außenseiten" aufwiesen. In solchen Fällen konnte der Abstand auf 0,5 m reduziert werden. Um dies zu erreichen, wurden vor allem Glas-Glas-Module mit Aluminiumrahmen verwendet.

Die Verordnung wurde zuletzt am 01. August 2023 angepasst. Dabei wurde die Installation von Solaranlagen auf Dächern von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 erleichtert. Für Photovoltaik- und Solarthermieanlagen galten seitdem keine Abstandsflächenregelungen mehr. Für klassische Reihenhäuser oder Doppelhäuser (Gebäudeklasse 2) sollten als Gebäudeabschlusswände nur noch „Trennwände“ statt „Brandwände“ notwendig sein.

Exkurs: Gebäudeklassen

Die Bauordnung unterscheidet verschiedene Gebäudeklassen. Jede Klasse muss dabei bestimmte Kriterien erfüllen.

  • Gebäudeklasse 1 umfasst freistehende Gebäude mit einer Höhe von bis zu 7m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten. Die Gesamtfläche darf 400m² nicht überschreiten. Auch land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude fallen darunter.
  • Gebäudeklasse 2 umfasst Gebäude, die bis zu 7 Meter hoch sind und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten mit einer Gesamtfläche von höchstens 400m² haben. Im Unterschied zur Gebäudeklasse 1 sind diese Gebäude angebaut.
  • Gebäudeklasse 3 umfasst Gebäude, die bis zu 7 Meter hoch sind.
  • Gebäudeklasse 4 umfasst Gebäude mit einer Höhe von bis zu 13 Metern und Nutzungseinheiten, die jeweils nicht mehr als 400 Quadratmeter groß sind.
  • Gebäudeklasse 5 umfasst alle Bauwerke, die nicht in die Klassen 1 bis 4 fallen. Auch unterirdische Bauten gehören dazu.

Änderung in der Bayrischen Bauordnung für Photovoltaik Anlagen

Kürzlich hat der Bayerische Landtag eine bedeutende Änderung in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) beschlossen, die sich auf Gebäudeklasse 2 auswirkt. Diese Klasse umfasst verschiedene Immobilien, insbesondere Doppel- und Reihenhäuser mit einer Brutto-Grundfläche von bis zu 400 Quadratmetern. Künftig sind "Trennwände" als Gebäudeabschluss vorgeschrieben, anstelle von "Brandwänden oder Wänden anstelle von Brandwänden", wie es zuvor der Fall war. Die neue Regelung konzentriert sich nur auf die Montage von Trennwänden als Gebäudeabschluss. Frühere Vorschriften unterschieden zwischen verschiedenen Modularten.

Hintergrund und Ziel der Änderung

Das Ziel der Änderung ist es, die Nutzung von Dachflächen für Photovoltaik Anlagen zu verbessern. Trennwände können nun als Gebäudeabschluss verwendet werden, was die Errichtung von Photovoltaik-Dachanlagen bis an die Grundstücksgrenze erlaubt. Die Abstandsvorschriften für Dachaufbauten greifen in diesem Kontext nicht mehr. Dadurch ergeben sich viele Möglichkeiten. Nicht nur große Solaranlagen können realisiert werden, sondern auch gemeinschaftliche Projekte mit Nachbarn.

Bedeutung für Doppelhäuser mit begrenzter Dachfläche

Besonders Doppelhäuser mit begrenzter Dachfläche profitieren von dieser Neuregelung. Früher stellten die vorgeschriebenen Brandwände eine Hürde dar. Überbauungen waren nicht erlaubt und Sicherheitsabstände mussten eingehalten werden. Die Flächennutzung wird durch die erlaubten Trennwände erheblich verbessert. Besonders bei Doppelhäusern ist dies von Vorteil, da oft nur die Dachfläche zur benachbarten Haushälfte hin frei ist.

Möglicher Einfluss auf andere Bundesländer

Die progressiven Vorschriften in Bayern könnten als Vorbild für andere Bundesländer dienen, die vor ähnlichen Herausforderungen bei der optimalen Nutzung von Dachflächen für Solaranlagen stehen.

Gleichbehandlung von Photovoltaikmodulen bei der Abstandsregelung

Die überarbeitete BayBO schreibt auch vor, dass Photovoltaikmodule unabhängig von ihrer Einstufung als "nicht brennbar" oder "schwer entflammbar" nur noch einen Mindestabstand von 0,5 Metern einhalten müssen. Diese präzisierte Regelung stellt einen signifikanten Fortschritt dar und macht Photovoltaikanlagen, insbesondere für Eigenheimbesitzer von Reihen- oder Doppelhäusern, wieder attraktiver, da sich die nutzbare Fläche vergrößert.

Schafe auf einem Feld umgeben von Solaranlagen.

Benötige ich eine Baugenehmigung für eine Photovoltaikanlage im Bundesland Bayern?

Gemäß der Bayerischen Bauordnung benötigt man für den Bau einer Photovoltaikanlage in Bayern keine Baugenehmigung. Die Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach oder an Außenwandflächen ist gemäß Artikel 57 verfahrensfrei. Du kannst die Photovoltaikanlage also ohne Genehmigung durch das Bauamt oder die Baubehörde installieren. Auch Photovoltaikanlagen auf Freiflächen, die nicht an ein Gebäude gebunden sind, sind bis zu einem bestimmten Maß von Verfahren befreit. Dabei ist auch zu beachten, dass diese Regelungen der Bayerischen Bauordnung nur dann gelten, wenn für das Baugebiet keine anderweitigen Festsetzungen durch Satzung oder Bebauungsplan bestehen.

Bei denkmalgeschützten Gebäuden, benötigst du für die Installation einer Photovoltaikanlage eine separate Genehmigung. Es empfiehlt sich in diesem Fall, Kontakt mit dem zuständigen Bauamt aufzunehmen.

Wo dürfen PV Freiflächenanlagen in Bayern gebaut werden?

Gemäß Artikel 57 der Bayerischen Bauordnung dürfen PV-Anlagen oder Freiflächenanlagen bis zu einer bestimmten Größe ohne Baugenehmigung errichtet werden. Die maximale Höhe für solche Anlagen beträgt drei Meter und die Gesamtlänge neun Meter.

Diese Regelungen gelten nur, wenn es in deinem Baugebiet keine abweichenden Regelungen durch Satzung oder Bebauungsplan gibt. Es empfiehlt sich, dies sorgfältig zu prüfen. So kann sichergestellt werden, dass die genannten Höhen- und Längenbeschränkungen ohne zusätzliche Genehmigungen eingehalten werden können.

Die Einhaltung dieser Bestimmungen erleichtert die Installation von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen innerhalb der festgelegten Grenzen, ohne den bürokratischen Aufwand einer Baugenehmigung. Es ist jedoch ratsam, im Vorfeld spezifische Regelungen in deinem Baugebiet zu klären, um potenzielle Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Fazit

Die Bauordnung im Freistaat wurde kürzlich geändert, um die Nutzung von Photovoltaikanlagen in Doppel- und Reihenhäusern zu erleichtern. Durch die Einführung von Gebäudetrennwänden können innovative Solaranlagen und Gemeinschaftsprojekte realisiert werden. Damit setzt das Bundesland neue Maßstäbe, an denen sich andere Bundesländer orientieren können. Die Gleichbehandlung von Photovoltaikmodulen und die Befreiung vieler Solarprojekte von Baugenehmigungen fördert kosteneffiziente Lösungen. Das schafft vielversprechende Perspektiven für eine nachhaltige Energiezukunft.

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