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Steuerermäßigung für PV Anlagen - 0 % Mehrwertsteuer ab Januar 2023

28.12.2022

Seit dem Krieg in der Ukraine und der Energiekrise boomt der Markt für Photovoltaikanlagen. Immer mehr Menschen möchten ihren eigen und sauberen Strom produzieren und so die Abhängigkeit zu den stark schwankenden Strompreisen reduzieren. Die Bundesregierung hat auf diese Entwicklung nun reagiert und viele Erleichterungen für den Kauf und den Betrieb einer PV Anlage beschlossen. In diesem Artikel haben wir uns diesem Thema Mehrwertsteuer angenommen und dir die wichtigsten Anpassungen aufgelistet und zusammengefasst.


Steuerbefreiung kleinerer Photovoltaik Anlagen

Mit dem sogenannten "Jahressteuergesetz 2022" möchte die Bundesregierung seit Januar 2023 den Kauf kleinerer PV Anlagen fördern und ermöglicht nun den Kauf einer PV Anlage zum Nettopreis. Das bedeutet, dass du keine Mehrwertsteuer von 19 % bezahlen musst, solange deine Anlage eine Leistung von 30 Kilowattpeak nicht überschreitet. Rechtlich gesehen handelt es sich hierbei um einen sogenannten Nullsteuersatz.

Auch für den Kauf eines Stromspeicher gilt der Nullsteuersatz von 0%!

Leider fällt die Wallbox nicht unter die Steuerbefreiung, sodass hier weiterhin die Mehrwertsteuer von 19% bestehen bleibt.

Weitere Sonderfälle:

  • Balkonkraftwerke gelten als kleine PV Anlagen und für sie gilt ebenfalls die Mehrwertsteuerbefreiung von 0%.
  • Mobile Solarmodule, die man z.B. beim Camping verwendet, werden weiterhin mit 19 Prozent Umsatzsteuer besteuert.
  • Das Mieten einer PV Anlage: Bei dem Mieten einer PV Anlage gibt es einige Feinheiten auf die man als Käufer achten muss. In der Regel gilt bei dem Teil der Miete, der sich auf die Lieferung und Installation der PV Anlage bezieht, die Mehrwertsteuerbefreiung. Für Servicearbeiten fällt dagegen regulär die Mehrwertsteuer an. Hier beraten wir dich gerne persönlich.

Außerdem sollen die Einnahmen aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage von der Steuer befreit werden - dies betrifft die Einkommensteuer, Gewerbesteuer und die 19 Prozent Umsatzsteuer. Mehr Informationen findest du in den nächsten Abschnitten.


Solaranlage Mehrwertsteuer

PV Anlagen und die Einkommensteuer

Von den Steuerermäßigungen bei der Einkommenssteuer können künftig alle Solaranlagen Betreiber profitieren. Die Einnahmen aus dem Verkauf von Solarstrom und die privaten Entnahmen für die Energieversorgung entfallen, wenn eines der folgenden Voraussetzungen gegeben sind:

  • die PV Anlage hat eine Leistung von maximal 30 Kilowattpeak und befindet sich auf einem Einfamilienhaus oder einem Nebengebäude (z.B. Carport)
  • die PV Anlage hat eine Leistung von maximal 30 Kilowattpeak Leistung und befindet sich auf einem Gebäude, in dem es keine Wohnung gibt
  • die PV Anlage ist auf einem Mehr­fa­mi­lien­haus oder Wohngebäude mit Gewerbeflächen installiert ist und hat eine Leistung von maximal 15 Kilowattpeak pro Wohn- und Gewerbeeinheit

Als Solaranlagen Betreiber musst du also keine Einkommenssteuer abgeben und das gilt sogar rückwirkend für das Jahr 2022! Dies tritt nach der letzten vertraglichen Leistungspflicht (ab 2023) in Kraft. Das bedeutet, dass in der Regel zählt, wann die PV Anlage in Betrieb genommen wurde. Außerdem musst du kein Gewerbe anmelden und keine Gewerbesteuer zahlen. Für Gewinne aus gewerblicher Tätigkeit gilt nämlich ein Freibetrag von jährlich 24.500 Euro (§11 Gewerbesteuergesetz) und diesen Wert kannst du mit einer kleinen PV Anlage nicht erreichen.

Photovoltaik Anlage auf einem Mehrfamilienhaus

Photovoltaik und die Umsatzsteuer

Auch Unternehmer bzw. betriebliche Anlagenbetreiber können von den Änderungen profitieren, da auch auf Wohnhäusern ein Umsatzsteuersatz von 0 % gelten soll. Diese Regelung ist nicht abhängig von der Anlagengröße, sondern ihrem Installationsort:

  • PV Anlagen, die sich an, auf oder in Wohnhäusern (Aufdachanlagen, Indachanlagen und Fassadenanlagen) oder in der Nähe von Wohnhäusern (Garagen, Scheunen oder Carports) befinden
  • PV Anlagen auf öffentlichen Gebäuden
  • PV Anlagen auf Gebäuden, die für eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit genutzt werden

Beachte, dass das Finanzamt bei einer Leistung bis 30 Kilowattpeak nicht prüfen muss, ob sich die PV Anlage tatsächlich auf oder an einem der oben genannten Gebäude befindet. Ist die Kilowatt Leistung der PV Anlage größer als 30 Kilowattpeak, sind sie dazu verpflichtet.


Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Lohnsteuerhilfevereine. Bislang durften sie bei der Steuererklärung keine beratende Funktion einnehmen. Künftig sollen sie auch Betreiber von Photovoltaik Anlagen mit bis zu 30 Kilowatt Leistung helfen dürfen. Jedoch dürfen sie nicht die Steu­er­er­klä­rung erstellen oder übermitteln.

Bitte beachte, dass die Mehrwertsteuer für Solar und Speicher nicht generell abgeschafft wurden. Die Bundesregierung hat in dem "Jahressteuergesetz 2022" einen neuen Steuersatz von 0 % verabschiedet. Dieser gilt ab 2023. Das bedeutet, dass (theoretisch) die Mehrwertsteuer auch wieder angehoben werden kann. Allerdings gehen wir davon aus, dass der Prozentsatz einige Jahre bestehen bleiben wird. Die Entscheidungsgewalt dieser Änderung und ihre Gültigkeitsfrist obliegt dem Deutschen Bundestag. Außerdem sind wir keine Steuer-, sondern Solarexperten und können daher keine Gewähr für die hier gemachten Angaben übernehmen. Am besten informierst du dich vor dem Kauf einer Photovoltaikanlage bei deiner SteuerberaterIn.

Das klingt nun alles sehr kompliziert, aber keine Sorge wir unterstützen und beraten dich in dem gesamten Prozess. Schau dir gerne unseren Photovoltaik-Rechner an und bekomme einen ersten Überblick über mögliche Kosten, Leistung und Amortisationszeit.

Die wichtigsten Fragen im Überblick

Ab wann gilt der Nullsteuersatz auf Photovoltaikanlagen?

Die Steuerbefreiung gilt seit Januar 2023. Wichtig ist, dass nicht die Installation sondern die Inbetriebnahme der Photovoltaikanlagen ausschlaggebend für die Steuerbefreiung ist.

Kann ich die Mehrwertsteuer für eine bereits gekaufte Solaranlage beim Finanzamt erstatten lassen?

Das ist leider nicht möglich, da die Steuerbefreiung erst ab 2023 für Photovoltaikanlagen gilt, die auch 2023 in Betrieb genommen wurden.

Gilt die Besteuerung von 0 % auf Stromspeicher auch, wenn ich einen Speicher bei einer bereits bestehenden Anlage nachrüsten möchte?

Ja - auch wenn du bereits eine Anlage besitzt, kannst du als Betreiber der Anlage einen Stromspeicher zu einer 0 % Besteuerung nachrüsten lassen.

Kann man den Nullsteuersatz nutzen und gleichzeitig die Handwerkerleistung bei der Einkommensteuer einreichen?

Ja das ist möglich, weil das Umsatzsteuerrecht nicht mit dem Einkommensteuerrecht verknüpft ist.